OLG Nürnberg - Urteil vom 03.06.1998
12 U 4241/97
Normen:
MaBV § 3 ;
Fundstellen:
IBR 2000, 172

Rückabwicklung eines Bauträgervertrages

OLG Nürnberg, Urteil vom 03.06.1998 - Aktenzeichen 12 U 4241/97

DRsp Nr. 2000/5463

Rückabwicklung eines Bauträgervertrages

Wird ein Bauträgervertrag einvernehmlich aufgehoben und vereinbart, daß dem Käufer geleistete Zahlungen zu erstatten sind, wird diese Verpflichtung wegen Zahlungsunfähigkeit des Bauträgers jedoch nicht erfüllt, so kann der Käufer nicht gegen die durch eine vorrangige Grundschuld gesicherte Bank gem. § MaBV vorgehen.

Normenkette:

MaBV § 3 ;

Hinweise:

Revision nicht angenommen (BGH, Beschluß vom 13.01.2000 - VII ZR 114/99)

Fundstellen
IBR 2000, 172