OLG Nürnberg, Urteil vom 03.06.1998 - Aktenzeichen 12 U 4241/97
DRsp Nr. 2000/5463
Rückabwicklung eines Bauträgervertrages
Wird ein Bauträgervertrag einvernehmlich aufgehoben und vereinbart, daß dem Käufer geleistete Zahlungen zu erstatten sind, wird diese Verpflichtung wegen Zahlungsunfähigkeit des Bauträgers jedoch nicht erfüllt, so kann der Käufer nicht gegen die durch eine vorrangige Grundschuld gesicherte Bank gem. § MaBV vorgehen.