OVG Nordrhein-Westfalen, vom 28.02.1973 - Vorinstanzaktenzeichen III A 992/71
Rückerstattung einer Vorausleistung auf Erschließungsbeitrag; Verjährung
BVerwG, Urteil vom 13.12.1974 - Aktenzeichen IV C 26.73
DRsp Nr. 2009/19384
Rückerstattung einer Vorausleistung auf Erschließungsbeitrag; Verjährung
1. Die Rechtsgrundlage eines unanfechtbar gewordenen Vorausleistungsbescheides kann wegfallen, wenn eine Erschließungsbeitragspflicht endgültig nicht entstehen kann.2. Die Verjährungsfrist beginnt nicht mit der endgültigen Herstellung der Anlage zu laufen, so lange diese nicht für den öffentlichen Verkehr gewidmet und deshalb eine Beitragspflicht noch nicht entstanden ist.
Normenkette:
BBauG § 133 Abs. 2; BBauG § 133 Abs. 3;
Vorinstanz: OVG Nordrhein-Westfalen, vom 28.02.1973 - Vorinstanzaktenzeichen III A 992/71