OLG Brandenburg - Beschluß vom 22.09.2000
12 W 58/00
Normen:
VOB/B § 17 Nr. 5, 6;
Fundstellen:
BauR 2001, 1476 (Ls)
NJW-RR 2001, 955

Rückforderung einer Gewährleistungsbürgschaft

OLG Brandenburg, Beschluß vom 22.09.2000 - Aktenzeichen 12 W 58/00

DRsp Nr. 2001/14063

Rückforderung einer Gewährleistungsbürgschaft

»Zur Frage, ob eine zur Ablösung des Sicherheitseinbehaltes hingegebene Bürgschaft vom Auftraggeber wieder heraus verlangt werden kann, wenn der Auftragnehmer - einer nach Gestellung der Bürgschaft erfolgten Aufforderung des Auftraggebers zur Einzahlung des Sicherheitseinbehaltes auf ein Sperrkonto mit Nachfristsetzung gem. § 17 Nr. 6 VOB/B nicht nachkommt - die Auszahlung des Sicherheitseinbehaltes an den Auftraggeber nach Aushändigung der Bürgschaftsurkunde nicht vornimmt.«

Normenkette:

VOB/B § 17 Nr. 5, 6;
Fundstellen
BauR 2001, 1476 (Ls)
NJW-RR 2001, 955