OLG München, Urteil vom 13.08.1998 - Aktenzeichen 8 U 6264/97
DRsp Nr. 2000/5450
Rückforderung zu Unrecht erfolgter Zahlungen
1. Der Bauherr ist berechtigt, zu Unrecht geleistete Zahlungen, die sich bei einer Rechnungsprüfung herausstellen, aus dem Gesichtspunkt ungerechtfertigter Bereicherung zurückzufordern.Der Unternehmer kann demgegenüber die Aufrechnung mit verjährten Forderungen oder solchen erklären, denen der Einwand der Schlußzahlung entgegensteht.