OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluß vom 03.11.2000
10 A 1966/99
Normen:
VwVfG NRW § 60 ; BauO NRW § 51 Abs. 5 ; BGB § 242 ;
Fundstellen:
BRS 63, 721
BauR 2001, 769

Rückforderung zur Ablösung der Stellplatzpflicht geleisteter Beiträge bei Nichtausnutzung einer Baugenehmigung)

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 03.11.2000 - Aktenzeichen 10 A 1966/99

DRsp Nr. 2001/9952

Rückforderung zur Ablösung der Stellplatzpflicht geleisteter Beiträge bei Nichtausnutzung einer Baugenehmigung)

»Die Nichtausnutzung einer Baugenehmigung, in deren Zusammenhang ein Stellplatzablösevertrag geschlossen worden ist, kann eine nach § 60 Abs. 1 VwVfG beachtliche Veränderung der Verhältnisse darstellen und ggf. die Rückforderung vom Bauherrn bereits geleisteter Beträge rechtfertigen.«

Normenkette:

VwVfG NRW § 60 ; BauO NRW § 51 Abs. 5 ; BGB § 242 ;
Fundstellen
BRS 63, 721
BauR 2001, 769