VK beim Landesverwaltungsamt Halle - 1 LVwA 03/07,
Rücknahme des Nachprüfungsantrages im Beschwerdeverfahren ohne Einwilligung des Antragsgegners
OLG Naumburg, Beschluss vom 17.08.2007 - Aktenzeichen 1 Verg 5/07
DRsp Nr. 2007/18573
Rücknahme des Nachprüfungsantrages im Beschwerdeverfahren ohne Einwilligung des Antragsgegners
»Die Rücknahme des Nachprüfungsantrages ist auch nach mündlicher Verhandlung im Beschwerdeverfahren ohne Einwilligung des Antragsgegners und eines etwaigen Beigeladenen wirksam. Für eine analoge Anwendung von § 269 Abs. 1ZPO besteht kein Bedürfnis.«