OLG Naumburg - Beschluss vom 17.08.2007
1 Verg 5/07
Normen:
ZPO § 269 Abs. 1 ; GWB § 120 Abs. 2 ;
Fundstellen:
OLGReport-Naumburg 2008, 150
Vorinstanzen:
VK beim Landesverwaltungsamt Halle - 1 LVwA 03/07,

Rücknahme des Nachprüfungsantrages im Beschwerdeverfahren ohne Einwilligung des Antragsgegners

OLG Naumburg, Beschluss vom 17.08.2007 - Aktenzeichen 1 Verg 5/07

DRsp Nr. 2007/18573

Rücknahme des Nachprüfungsantrages im Beschwerdeverfahren ohne Einwilligung des Antragsgegners

»Die Rücknahme des Nachprüfungsantrages ist auch nach mündlicher Verhandlung im Beschwerdeverfahren ohne Einwilligung des Antragsgegners und eines etwaigen Beigeladenen wirksam. Für eine analoge Anwendung von § 269 Abs. 1 ZPO besteht kein Bedürfnis.«

Normenkette:

ZPO § 269 Abs. 1 ; GWB § 120 Abs. 2 ;

Entscheidungsgründe:

I.