LG Düsseldorf - Urteil vom 09.06.2000
15 O 155/99
Normen:
BGB §§ 631 632 ; HOAI §§ 8 10 15 ;
Fundstellen:
BauR 2000, 1933 (Ls)

Rücknahme einer nicht prüffähigen Honorarrechnung

LG Düsseldorf, Urteil vom 09.06.2000 - Aktenzeichen 15 O 155/99

DRsp Nr. 2001/3402

Rücknahme einer nicht prüffähigen Honorarrechnung

1. Nimmt der Architekt eine nicht prüffähige Rechnung zurück, so hat er dem Bauherrn den Grund seines Vorgehens zu erläutern.2. Unterläßt er dies, so genießt der Bauherr Vertrauensschutz hinsichtlich der Höhe der Rechnung. Der Architekt ist nicht berechtigt, zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt (hier: nach zwei Jahren) eine höhere Honorarforderung zu stellen.

Normenkette:

BGB §§ 631 632 ; HOAI §§ 8 10 15 ;

Tatbestand:

Die Klägerin erwarb die streitgegenständliche Forderung am 13.08.1998 von dem Architekten ... im Wege der Abtretung.