Rücksichtnahmegebot hinsichtlich benachbarter Wohnbebauung bei Errichtung einer Dunglege im Dorfgebiet
VGH Bayern, vom 16.11.1989 - Aktenzeichen 2 B 88.1113
DRsp Nr. 1996/17937
Rücksichtnahmegebot hinsichtlich benachbarter Wohnbebauung bei Errichtung einer Dunglege im Dorfgebiet
Soll eine Dunglege (Schweinemisthaufen) in nur 17 m Entfernung zu einer Wohnbebauung angelegt werden, verletzt dies das Rücksichtnahmegebot auch in einem Dorfgebiet, wenn sie auch an anderer Stelle des landwirtschaftlichen Betriebs angelegt werden könnte.