I. Die Klägerin verlangt nach Kündigung eines Bauvertrages restlichen Werklohn in Höhe von 81.809,53 DM. Die Beklagten haben sich unter anderem mit der Aufrechnung von Gegenforderungen verteidigt. In erster Linie streiten die Parteien darüber, ob die Klageforderung deshalb verjährt ist, weil die Klägerin gegen die Beklagten Mahnbescheide auf einem Vordrucksatz beantragt hat, der nicht mehr gültig war.
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