OLG Brandenburg - Urteil vom 30.06.2004
7 U 5/04
Normen:
BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1, 2 ; BGB § 398 ; BGB § 813 Abs. 2 ; BGB § 404 ;
Vorinstanzen:
LG Cottbus, vom 28.11.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 504/02

Rückzahlung eines zuviel ausbezahlten Darlehensbetrages

OLG Brandenburg, Urteil vom 30.06.2004 - Aktenzeichen 7 U 5/04

DRsp Nr. 2004/16727

Rückzahlung eines zuviel ausbezahlten Darlehensbetrages

Zur Frage der Rückzahlung eines irrtümlich zu viel ausbezahlten Geldbetrages eines Darlehendvertrages im Rahmen eines Bauvertrages.

Normenkette:

BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1, 2 ; BGB § 398 ; BGB § 813 Abs. 2 ; BGB § 404 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Klägerin ist die Rechtsnachfolgerin der B. AG. Sie nimmt die Beklagte auf Rückzahlung einer von jener durchführten Banküberweisung in Anspruch.

Die Klägerin hat beantragt,

die Beklagte zu verurteilen, an sie 12.385,04 EURO nebst 9,26 % Zinsen für die Zeit ab 06.12.2000 bis 31.08.2001, 8,62 % Zinsen für die Zeit ab 01.09.2001 bis 31.12.2001 sowie 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz ab 01.01.2002 zu zahlen.

Die Beklagte hat beantragt,

die Klage abzuweisen.