Die Anhörungsrüge des Klägers gegen das Urteil des Senats vom 20. Juli 2017 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens der Anhörungsrüge.
Die fristgerecht erhobene Anhörungsrüge hat keinen Erfolg.
Mit dem Revisionsurteil vom 20. Juli 2017 - BVerwG
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