Rügelose Einlassung und Richterablehnung; Begriff der natürlichen Eigenart der Landschaft ist für § 35 Abs. 1 und 2 BBauG; Unzulässigkeit eines an sich privilegierten Vorhabens im Außenbereich
BVerwG, Beschluß vom 09.05.1972 - Aktenzeichen IV CB 30.69
DRsp Nr. 2009/19356
Rügelose Einlassung und Richterablehnung; Begriff der "natürlichen Eigenart der Landschaft" ist für § 35 Abs. 1 und 2 BBauG; Unzulässigkeit eines an sich privilegierten Vorhabens im Außenbereich
1. Eine Partei geht ihres Ablehnungsrechts verlustig, wenn sie sich rügelos auf eine Beweisaufnahme, an der der für befangen gehaltene Richter mitwirkt, einläßt.2. Die in § 35 Abs. 3 BBauG beispielhaft genannten öffentlichen Belange können sowohl die Zulässigkeit eines privilegierten als auch eines sonstigen Vorhabens berühren, jedoch ist im Rahmen des § 35 Abs. 1 BBauG - anders als bei § 35 Abs. 2 BBauG - eine Abwägung zwischen dem Zweck der Privilegierung und dem öffentlichen Belang erforderlich.3. a) Der Begriff der "natürlichen Eigenart der Landschaft" ist für § 35 Abs. 1 und 2 BBauG einheitlich zu bestimmen. Er umfaßt nach der Rechtsprechung des Senats den Schutz der Außenbereichslandschaft vor einer im Vergleich zu ihrer Umgebung wesensfremden Nutzung und in gewissem Umfang auch den Schutz einer im Einzelfall schutzwürdigen Landschaft vor ästhetischer Beeinträchtigung, und zwar dies grundsätzlich unabhängig vom förmlichen Landschaftsschutz.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolg in Baustreitigkeiten" abrufen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.