OLG Stuttgart - Beschluss vom 12.05.2000
2 Verg 2/00
Normen:
GWB § 97 Abs. 1 § 97 Abs. 2 ; VOL/A § 8 Nr. 1 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NZBau 2000, 543
OLGReport-Stuttgart 2000, 331
Vorinstanzen:
Vergabekammer - 1 VK 20/99,

Rügen im Vergabeverfahren über molekulargenetisch-analytische Leistungen - Auslegung der Vergabeunterlagen

OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.05.2000 - Aktenzeichen 2 Verg 2/00

DRsp Nr. 2004/15227

Rügen im Vergabeverfahren über molekulargenetisch-analytische Leistungen - Auslegung der Vergabeunterlagen

1. Grundsätzlich sind Ausschreibungsunterlagen der Auslegung zugänglich; dabei führt aber nicht jede Auslegungsbedürftigkeit zur Beanstandung des Vergabeverfahrens.2. Dem Antrag auf Feststellung, dass das Angebot der Beigeladenen und Beschwerdeführerin nach der Wertung der Vergabestelle an erster Stelle steht, kann nicht entsprochen werden; auf die Feststellung einer Tatsache besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch.

Normenkette:

GWB § 97 Abs. 1 § 97 Abs. 2 ; VOL/A § 8 Nr. 1 Abs. 1 ;

Tatbestand:

A.