OLG Dresden - Beschluss vom 11.04.2005
WVerg 5/05
Normen:
GWB § 107 Abs. 3 ; VgV § 13 ;
Fundstellen:
NZBau 2006, 469
OLGReport-Dresden 2005, 959
Vorinstanzen:
Regierungspräsidium Leipzig - 1-SVK-010-05 - 11.03.2005,

Rügeobliegenheit eines nicht berücksichtigten Bieters; Anforderungen an die Ausführung der Rüge; Zulässiger Inhalt eines Verhandlungsverfahrens

OLG Dresden, Beschluss vom 11.04.2005 - Aktenzeichen WVerg 5/05

DRsp Nr. 2006/9167

Rügeobliegenheit eines nicht berücksichtigten Bieters; Anforderungen an die Ausführung der Rüge; Zulässiger Inhalt eines Verhandlungsverfahrens

» 1. Ein Nachprüfungsbegehren, welches darauf gestützt wird, dass der Antragsteller den streitbefangenen Auftrag bereits inne habe und deshalb eine (anderweitige) Vergabe nicht mehr stattfinden dürfe, ist unzulässig (im Anschluss an: OLG Brandenburg VergR 2005, 138).2. Der Ablauf der in § 13 S. 2 VgV geregelten Frist führt auch dann, wenn kein von einer Absage betroffener Bieter die Vergabenachprüfungsorgane angerufen hat, weder zu einer Beendigung des Vergabeverfahrens noch zum Ausscheiden eines Bieters, solange der Auftraggeber seine abschließende Vergabeentscheidung nicht getroffen hat.3. Ein Verhandlungsverfahren nach VOF ist erst beendet, wenn die interne Auswahlentscheidung der Vergabestelle zugunsten eines Teilnehmers nach außen durch Abschluss eines zivilrechtlich wirksamen Vertrags (vgl. § 16 VOF) umgesetzt ist.4. Gegenstand eines Verhandlungsverfahrens können auch Änderungen des Inhalts der ausgeschriebenen Leistung sein, solange die Identität des Beschaffungsvorhabens selbst gewahrt bleibt.«

Normenkette:

GWB § 107 Abs. 3 ; VgV § 13 ;

Gründe:

I.