OLG Braunschweig - Urteil vom 04.12.2003
8 U 3/02
Normen:
BGB § 249 ; BGB § 276 ; BGB § 280 Abs. 1 n.F. ; BGB § 311 Abs. 3 n.F. ; InsO § 80 Abs. 1 ; InsO § 85 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
LG Braunschweig, - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 2515/00

Sachwalterhaftung des Bauherrn gegenüber einem Subunternehmer

OLG Braunschweig, Urteil vom 04.12.2003 - Aktenzeichen 8 U 3/02

DRsp Nr. 2004/12494

Sachwalterhaftung des Bauherrn gegenüber einem Subunternehmer

»Der Bauherr haftet einem Subunternehmer eines insolvent gewordenen Bauträgers für den Ausfall des Werklohnes unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes aus Sachwalterhaftung, wenn der Werkvertrag nur deshalb nicht unmittelbar zwischen dem Bauherrn und dem Unternehmer, sondern zwischen diesem als Subunternehmer und dem Bauträger des Bauherrn abgeschlossen worden ist, weil der ihn vermittelnde Bauherr die erkennbar berechtigten Bedenken des Subunternehmers an einer solchen Vertragskonstellation aus wirtschaftlichem Eigeninteresse oder unter Inanspruchnahme besonderen persönlichen Interesses zerstreut hat.«

Normenkette:

BGB § 249 ; BGB § 276 ; BGB § 280 Abs. 1 n.F. ; BGB § 311 Abs. 3 n.F. ; InsO § 80 Abs. 1 ; InsO § 85 Abs. 1 ;

Tatbestand: