LG Mannheim - Urteil vom 29.06.1999
1 O 14/99
Normen:
VOB/B § 13 Nr. 5;
Fundstellen:
IBR 2000, 20

Sanierung korrodierender Kaltwasserleitungen aus Kupfer

LG Mannheim, Urteil vom 29.06.1999 - Aktenzeichen 1 O 14/99

DRsp Nr. 2000/5575

Sanierung korrodierender Kaltwasserleitungen aus Kupfer

1. Stellt sich erst zu einem späteren Zeitpunkt heraus, daß ein ursprünglich den Regeln der Technik entsprechendes Verfahren untauglich ist (Hartlötverfahren bei Kupferrohren), so liegt gleichwohl ein Mangel der Werkleistung vor. 2. Kann die Korrosionsanfälligkeit von hartgelöteten Kupferrohren durch Einbau einer Wasseraufbereitungsanlage beseitigt werden, so kann der Auftraggeber die wesentlich aufwendigere Innenbeschichtung der Rohre mit Kunststoff nicht verlangen.

Normenkette:

VOB/B § 13 Nr. 5;
Fundstellen
IBR 2000, 20