VG Stuttgart, vom 23.03.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 5319/02
Sanierungsmaßnahme; sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag; Erlass; öffentliches Interesse; Ziele und Zwecke der Sanierung
BVerwG, Urteil vom 13.07.2006 - Aktenzeichen 4 C 5.05
DRsp Nr. 2006/24913
Sanierungsmaßnahme; sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag; Erlass; öffentliches Interesse; Ziele und Zwecke der Sanierung
»Ein öffentliches Interesse am Erlass eines sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrags besteht, wenn der Erlass geeignet ist, die Ziele und Zwecke der jeweiligen Sanierungsmaßnahmen zu fördern.«