OVG Schleswig-Holstein, vom 25.02.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 2/91
Sanierungssatzung; Ausgleichsbetrag; Bezeichnung des Sanierungsgebiets; Sanierungsgebiet; Bekanntmachung; Wirksamkeit; Aufführung der Grundstücke, Heilung
BVerwG, Beschluß vom 25.12.1992 - Aktenzeichen 4 NB 18.92
DRsp Nr. 1993/3059
Sanierungssatzung; Ausgleichsbetrag; Bezeichnung des Sanierungsgebiets; Sanierungsgebiet; Bekanntmachung; Wirksamkeit; Aufführung der Grundstücke, Heilung
Zur Bezeichnung des Sanierungsgebietes i.S. von § 5 Abs. 1 Satz 2 StBauFG (§ 142 Abs. 3 Satz 2 BauGB) genügt es nicht, daß in der Sanierungssatzung die in ihrem Geltungsbereich liegenden Grundstücke einzeln aufgeführt sind. Ein Verstoß gegen § 5 Abs. 1 Satz 2 StBauFG (§ 142 Abs. 3 Satz 2 BauGB) kann jedoch als Verletzung einer Formvorschrift nach den Heilungsvorschriften des Bundesbaugesetzes/Baugesetzbuchs unbeachtlich sein.