Schadenersatz für die Beschädigung der Aluminiumfassade eines Hauses bei Bauarbeiten
OLG Hamm, Urteil vom 17.03.1994 - Aktenzeichen 27 U 227/93
DRsp Nr. 1995/9180
Schadenersatz für die Beschädigung der Aluminiumfassade eines Hauses bei Bauarbeiten
Begrenzung der Schadensersatzleistung entsprechend dem Erforderlichkeitsgrundsatz aus § 249 Satz 2 BGB auf die Aufwendungen für die wirtschaftlich vernünftigste Lösung der Schadensbeseitigung (hier: Ausbesserung einer beschädigten Hausfassade).