LG Mainz, vom 20.08.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 359/93
Schadensersatz bei Erteilung einer rechtswidrigen, später zurückgenommenen Baugenehmigung
OLG Koblenz, Urteil vom 16.07.2003 - Aktenzeichen 1 U 149/03
DRsp Nr. 2005/3510
Schadensersatz bei Erteilung einer rechtswidrigen, später zurückgenommenen Baugenehmigung
1. Schadensersatzansprüche wegen der Erteilung einer rechtswidrigen, später zurückgenommenen Baugenehmigung sind nur dann gegeben, wenn die Baugenehmigung geeignet war, bei dem Bauherrn ein schützwürdiges Vertrauen dahin zu begründen, dass er, auf die Genehmigung gestützt, die Verwirklichung des Bauvorhabens in Angriff nehmen dürfe. Daran fehlt es, wenn er die Baugenehmigung durch Täuschung (hier: Fälschung der Nachbarunterschrift) erlangt hat.2. Der Bauherr muss sich täuschende Angaben eines in seinem Auftrag handelnden Dritten (hier: des Architekten) zurechnen lassen.