I. Der Kläger ist Gastronom. Um seinen Betrieb zu vergrößern, ersteigerte er Ende November 2001 das Anwesen A-straße .. in O1. Der Beklagte, Architekt und Bauingenieur, wurde mit der Planung und Überwachung der Umbau- und Erweiterungsarbeiten betraut.
Bis zum Abschluss des Bauvorhabens entstanden Kosten, die der Kläger für seine Teilklage in der Berufungsinstanz mit 862.175,26 EUR berechnet hat.
Der Kläger hat von dem Beklagten erstinstanzlich Zahlung in Höhe von insgesamt 178.438,80 EUR sowie die Übernahme von Zinsmehrbelastungen aufgrund Übernahme einer Bausummengarantie von 700.000,- EUR netto, hilfsweise wegen Überschreitung eines verbindlichen Kostenrahmens bzw. wegen fehlerhafter Kostenkontrolle begehrt.
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