Schadensersatz wegen Überschreitung des Fertigstellungstermins
OLG Nürnberg, Urteil vom 23.10.1997 - Aktenzeichen 13 U 2100/97
DRsp Nr. 2000/5465
Schadensersatz wegen Überschreitung des Fertigstellungstermins
Tritt beim Bauträgervertrag der Käufer wegen Terminsüberschreitung vom Vertrag zurück, so hat er Anspruch auf Ersatz aller Leistungen und Aufwendungen, die er im Hinblick auf den Vertrag vergeblich aufgewendet hat.