OLG Nürnberg - Urteil vom 23.10.1997
13 U 2100/97
Normen:
BGB § 635 ;
Fundstellen:
IBR 2000, 24

Schadensersatz wegen Überschreitung des Fertigstellungstermins

OLG Nürnberg, Urteil vom 23.10.1997 - Aktenzeichen 13 U 2100/97

DRsp Nr. 2000/5465

Schadensersatz wegen Überschreitung des Fertigstellungstermins

Tritt beim Bauträgervertrag der Käufer wegen Terminsüberschreitung vom Vertrag zurück, so hat er Anspruch auf Ersatz aller Leistungen und Aufwendungen, die er im Hinblick auf den Vertrag vergeblich aufgewendet hat.

Normenkette:

BGB § 635 ;

Hinweise:

Revision nicht angenommen (BGH, Beschluß vom 28.10.1999 - VII ZR 4/98)

Fundstellen
IBR 2000, 24