AG Warstein - Urteil vom 13.09.2012
3 C 408/11
Normen:
BGB § 823 Abs. 2; StGB § 263;

Schadensersatzanspruch aufgrund wettbewerbsrechtlicher Abmahnung unter Ausnutzung von Blankovollmachten und Vortäuschung eines Mandats

AG Warstein, Urteil vom 13.09.2012 - Aktenzeichen 3 C 408/11

DRsp Nr. 2013/9764

Schadensersatzanspruch aufgrund wettbewerbsrechtlicher Abmahnung unter Ausnutzung von Blankovollmachten und Vortäuschung eines Mandats

Schadensersatz wegen wettbewerbsrechtlicher Abmahnung unter Ausnutzung von Blankovollmachten und Vortäuschung eines Mandats

Tenor

1.

Das Versäumnisurteil vom 28.02.2012 bleibt aufrecht erhalten.

2.

Die weiteren Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 2; StGB § 263;

Tatbestand

Die Klägerin nimmt den beklagten Rechtsanwalt auf Schadensersatz in Anspruch, weil dieser ihr vorgetäuscht habe, zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung mandatiert worden zu sein, und sie so zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und zur Zahlung von Rechtsanwaltshonoraren veranlasst habe.

Die Klägerin betreibt einen Online-Shop auf der Handelsplattform F1, wo sie hauptsächlich ... für Endverbraucher anbietet. Dieses Geschäft betrieb sie bis Dezember 2011 in O1.