LG Wuppertal, vom 12.10.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 120/04
Schadensersatzanspruch bei Abweichung von der Baufreistellungsbescheinigung
OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.07.2005 - Aktenzeichen I-21 U 162/04
DRsp Nr. 2007/1513
Schadensersatzanspruch bei Abweichung von der Baufreistellungsbescheinigung
Für das Vorliegen eines Fehlers im Sinne des § 633 Abs. 1BGB a.F. gelten die selben Grundsätze wie zu § 459 Abs. 1BGB a.F. Ein von der erforderlichen Baugenehmigung abweichender und damit baurechtswidriger Zustand eines Kaufgegenstandes stellt einen Sachmangel im Sinne des § 459 Abs. 1BGB a.F. dar. Gleiches hat bei der hier vorliegenden Abweichung von der Baufreistellungsbescheinigung zu gelten.