Schadensersatzanspruch des Mieters gegen den Unternehmer)
OLG Stuttgart, Urteil vom 14.10.1999 - Aktenzeichen 19 U 142/99
DRsp Nr. 2000/5477
Schadensersatzanspruch des Mieters gegen den Unternehmer)
»Der Mieter kann sich wegen Wasserschäden in den gemieteten Räumen und der eingeschränkten Nutzungsmöglichkeit jedenfalls dann nicht auf die Schutzwirkung des Werkvertrags zwischen Werkunternehmer und Vermieter berufen, wenn er ohne rechtliche Verpflichtung die Reparaturkosten übernommen und den Mietzins über längere Zeit in unverminderter Höhe entrichtet hatte.«