OLG Koblenz - Urteil vom 12.12.2007
1 U 180/07
Normen:
BGB § 254 ; BGB § 839 ; GG Art. 34 ;
Fundstellen:
MDR 2008, 746
OLGReport-Koblenz 2008, 339
Vorinstanzen:
LG Trier, vom 09.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 12/06

Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Auskunft eines Bediensteten der Baubehörde an einen Architekten, in einem Bebauungsplangebiet könne gebaut werden

OLG Koblenz, Urteil vom 12.12.2007 - Aktenzeichen 1 U 180/07

DRsp Nr. 2008/5826

Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Auskunft eines Bediensteten der Baubehörde an einen Architekten, in einem Bebauungsplangebiet könne gebaut werden

»Die Auskunft eines Bediensteten der Baubehörde an einen Architekten, in einem Bebauungsplangebiet könne gebaut werden, bildet in der Regel keine ausreichende Verlässlichkeitsgrundlage für nachfolgende Investitionen.«

Normenkette:

BGB § 254 ; BGB § 839 ; GG Art. 34 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Schadensersatz wegen einer fehlerhaften Auskunft in Anspruch.

Am 21. September 1971 beschloss der Gemeinderat der Gemeinde F... einen Bebauungsplan mit den Teilgebieten "Auf dem W..." und "In der A...". Die Bezirksregierung Trier genehmigte in der Folgezeit unter dem 29. Februar 1972 lediglich das Teilgebiet "Auf dem W...".

Gegen Ende der 90er Jahre setzte sich die Klägerin mit der Beklagten in Verbindung, weil die gesamte Fläche im Bebauungsplangebiet in ihrer Verfügungsbefugnis stand und sie diese vermarkten wollte.

Anlässlich eines Gesprächs des Architekten der Klägerin, des Zeugen S..., mit dem Sachbearbeiter der Beklagten, K..., wurde Einsicht in den Bebauungsplan genommen; zwischen den Parteien umstritten ist welche Bebauungsplanausfertigung vorlag.