Auf die Berufung der Beklagten wird das am 14. März 2018 verkündete Grundurteil der Einzelrichterin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Berufungsverfahrens - an das Landgericht Oldenburg zurückverwiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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