OLG Hamm - Urteil vom 06.12.2006
12 U 103/06
Normen:
BGB § 635 a.F.;
Vorinstanzen:
LG Siegen, vom 13.06.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 76/06

Schadensersatzansprüche gegen einen Architekten wegen unzulänglicher Bauüberwachung; Überwachungspflichten des Architekten

OLG Hamm, Urteil vom 06.12.2006 - Aktenzeichen 12 U 103/06

DRsp Nr. 2009/26113

Schadensersatzansprüche gegen einen Architekten wegen unzulänglicher Bauüberwachung; Überwachungspflichten des Architekten

Zwar muss ein Architekt, der die Bauleitung übernommen hat, nicht jeden Handwerker kontinuierlich überwachen. In einer schwierigen Hanglage ist er aber verpflichtet, der Gründung einer Stützmauer, die nicht belastet werden durfte, besondere Aufmerksamkeit zu widmen und sicher zu stellen, dass die erforderliche Gründungstiefe eingehalten wird. Dies gilt insbesondere dann, wenn nach den Vorbemerkungen zur Statik der Bauleiter vor Baubeginn die der Statik zugrunde gelegte Bodenpressung auf ihre Richtigkeit hin untersuchen muss.

Tenor:

Die Berufung des Beklagten zu 1) gegen das Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Siegen vom 13. Juni 2006 wird zurückgewiesen.

Der Beklagte zu 1) trägt die Kosten der Berufungsinstanz.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten zu 1) wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Kläger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 635 a.F.;

Gründe:

I.