OLG Celle - Urteil vom 26.05.1999
16 U 231/98
Normen:
BGB §§ 635, 638 Abs. 1 ; ZPO § 286 ;
Fundstellen:
NZBau 2000, 145
OLGReport-Celle 1999, 284

Schadensersatzansprüche wegen Baumängeln nach Ablauf der Verjährungsfrist

OLG Celle, Urteil vom 26.05.1999 - Aktenzeichen 16 U 231/98

DRsp Nr. 2000/5359

Schadensersatzansprüche wegen Baumängeln nach Ablauf der Verjährungsfrist

1. Macht der Bauherr Schadensersatzansprüche gegen den Architekten wegen angeblicher Planungsfehler geltend, so hat er diese vorzutragen und zu beweisen. Die Beweislast wird nicht deshalb umgekehrt, weil der Architekt keine Erinnerung an die Ausschreibung mehr hat und die Ausschreibungsunterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichtet hat. 2. Zur Geltendmachung von Ansprüchen wegen Organisationsmängeln bei der Bauaufsicht nach Ablauf der Verjährungsfrist.

Normenkette:

BGB §§ 635, 638 Abs. 1 ; ZPO § 286 ;
Fundstellen
NZBau 2000, 145
OLGReport-Celle 1999, 284