Schadensersatzansprüche wegen Baumängeln nach Ablauf der Verjährungsfrist
OLG Celle, Urteil vom 26.05.1999 - Aktenzeichen 16 U 231/98
DRsp Nr. 2000/5359
Schadensersatzansprüche wegen Baumängeln nach Ablauf der Verjährungsfrist
1. Macht der Bauherr Schadensersatzansprüche gegen den Architekten wegen angeblicher Planungsfehler geltend, so hat er diese vorzutragen und zu beweisen. Die Beweislast wird nicht deshalb umgekehrt, weil der Architekt keine Erinnerung an die Ausschreibung mehr hat und die Ausschreibungsunterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichtet hat.2. Zur Geltendmachung von Ansprüchen wegen Organisationsmängeln bei der Bauaufsicht nach Ablauf der Verjährungsfrist.