A.
Die Klägerin nimmt die Beklagte aus übergeleiteten Recht wegen eines im Zusammenhang mit Rohrnetzerneuerungsarbeiten in der O. Straße in C. eingetretenen Schadensvorfalles auf Schadensersatzleistung in Anspruch.
Die Klägerin ist eine Versicherungsgesellschaft, bei der die Firma B. (im Folgenden: Versicherungsnehmerin der Klägerin) eine Betriebshaftpflichtversicherung unterhielt.
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