BGH - Urteil vom 01.06.1989
IX ZR 185/87
Normen:
BGB § 252 ; ZPO § 287 ;
Fundstellen:
NJW 1990, 190
NJW-RR 1989, 1401
WM 1989, 1296
Vorinstanzen:
OLG Celle, LG Hannover, vom 24.07.1987vom 04.06.1981 - Vorinstanzaktenzeichen 4 U 248/81 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 293/76

Schadensersatzpflicht bei zu Unrecht erwirkter einstweiliger Verfügung auf Unterlassung eines Grundstücksverkaufs - Schadensschätzung

BGH, Urteil vom 01.06.1989 - Aktenzeichen IX ZR 185/87

DRsp Nr. 2002/5314

Schadensersatzpflicht bei zu Unrecht erwirkter einstweiliger Verfügung auf Unterlassung eines Grundstücksverkaufs - Schadensschätzung

1. Zur Schadensersatzpflicht eines durch notariellen Optionsvertrag berechtigten potentiellen Käufers, der gegen den Grundstückseigentümer eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung anderweitigenVerkaufs erwirkt. 2. Zur Schadensschätzung bei entgangenem Gewinn - Pfandbriefe.

Normenkette:

BGB § 252 ; ZPO § 287 ;

Tatbestand

Der Kläger nimmt die Beklagte als Erbin auf Ersatz des Schadens in Anspruch, der ihm durch die Vollziehung einer von Anfang an ungerechtfertigten einstweiligen Verfügung entstanden ist.