OLG Celle - Urteil vom 18.10.2006
7 U 69/06
Normen:
BGB § 635 (a.F.) ;
Fundstellen:
BauR 2007, 1602
BauR 2007, 1602
OLGReport-Celle 2007, 630
OLGReport-Celle 2007, 630
Vorinstanzen:
LG Lüneburg, vom 14.02.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 43/03

Schadensersatzpflicht des Architekten bei Mängeln aufgrund Planungsfehler eines Fachunternehmens

OLG Celle, Urteil vom 18.10.2006 - Aktenzeichen 7 U 69/06

DRsp Nr. 2008/22135

Schadensersatzpflicht des Architekten bei Mängeln aufgrund Planungsfehler eines Fachunternehmens

»Die Schadensersatzpflicht des mit der Bauplanung und Bauüberwachung beauftragten Architekten wegen der Undichtigkeit eines gläsernen Schrägdaches wird nicht dadurch eingeschränkt, dass die Mängel u.a. auf Planungsfehlern eines Fachunternehmens beruhen, dem die konstruktive Detailplanung überlassen war.«

Normenkette:

BGB § 635 (a.F.) ;

Gründe:

I. Der Klägerin nimmt den Beklagten auf Schadensersatz aus einem Vertrag über Architektenleistungen für die Baumaßnahme "Fachhochschule ..." in Anspruch.

Wegen des Sachverhalts wird auf die tatsächlichen Feststellungen in dem angefochtenen Urteil des Landgerichts (Bl. 496 ff. GA) Bezug genommen.