Schadensersatzpflicht des öffentlichen Auftraggebers bei unzulässiger Aufhebung einer Ausschreibung
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.01.2002 - Aktenzeichen 21 U 82/01
DRsp Nr. 2004/8989
Schadensersatzpflicht des öffentlichen Auftraggebers bei unzulässiger Aufhebung einer Ausschreibung
»1. Die Voraussetzungen, unter denen eine Ausschreibung eines öffentlichen Auftraggebers aufgehoben werden kann, sind in § 26VOB/A abschließend geregelt; die Vorschrift ist eng auszulegen. Etwaige Änderungen des Bauentwurfs, die nach Auftragserteilung über § 1VOB/B angeordnet werden könnten, berechtigen nicht zur Aufhebung.
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