OLG Düsseldorf - Urteil vom 08.01.2002
21 U 82/01
Normen:
VOB/A § 26 ; VOB/B § 1 Nr. 3 ; BGB § 249 ;
Fundstellen:
BauR 2002, 808

Schadensersatzpflicht des öffentlichen Auftraggebers bei unzulässiger Aufhebung einer Ausschreibung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.01.2002 - Aktenzeichen 21 U 82/01

DRsp Nr. 2004/8989

Schadensersatzpflicht des öffentlichen Auftraggebers bei unzulässiger Aufhebung einer Ausschreibung

»1. Die Voraussetzungen, unter denen eine Ausschreibung eines öffentlichen Auftraggebers aufgehoben werden kann, sind in § 26 VOB/A abschließend geregelt; die Vorschrift ist eng auszulegen. Etwaige Änderungen des Bauentwurfs, die nach Auftragserteilung über § 1 VOB/B angeordnet werden könnten, berechtigen nicht zur Aufhebung.