Schätzung des Auftragswerts bei der Vergabe von Leistungen der Altpapierentsorgung; Voraussetzungen der Nichtigkeit wegen Verstoßes gegen die Informationspflicht
OLG Celle, Beschluss vom 05.02.2004 - Aktenzeichen 13 Verg 26/03
DRsp Nr. 2005/14324
Schätzung des Auftragswerts bei der Vergabe von Leistungen der Altpapierentsorgung; Voraussetzungen der Nichtigkeit wegen Verstoßes gegen die Informationspflicht
»1. Soll die Vergabe von Leistungen der Altpapierentsorgung in der Weise erfolgen, dass der Auftragnehmer keine Geldleistung erhält, sondern ihm die bei der Durchführung des Auftrags erfassten Altpapiermengen übereignet werden, so ist bei der Schätzung des Auftragswerts gem. § 3 Abs. 1VgV maßgeblich, welchen Erlös der Auftragnehmer durch die Verwertung der Altpapiermengen voraussichtlich erzielen kann.2. Für die Nichtigkeitsfolge des § 13 S. 6 VgV bei einem Verstoß gegen die Informationspflicht des § 13VgV kommt es nicht darauf an, ob der Abtragsgegner ein förmliches Vergabeverfahren durchgeführt hat.«