OLG Celle - Beschluss vom 05.02.2004
13 Verg 26/03
Normen:
VgV § 3 § 13 ; GWB § 99 ;
Fundstellen:
NZBau 2005, 51

Schätzung des Auftragswerts bei der Vergabe von Leistungen der Altpapierentsorgung; Voraussetzungen der Nichtigkeit wegen Verstoßes gegen die Informationspflicht

OLG Celle, Beschluss vom 05.02.2004 - Aktenzeichen 13 Verg 26/03

DRsp Nr. 2005/14324

Schätzung des Auftragswerts bei der Vergabe von Leistungen der Altpapierentsorgung; Voraussetzungen der Nichtigkeit wegen Verstoßes gegen die Informationspflicht

»1. Soll die Vergabe von Leistungen der Altpapierentsorgung in der Weise erfolgen, dass der Auftragnehmer keine Geldleistung erhält, sondern ihm die bei der Durchführung des Auftrags erfassten Altpapiermengen übereignet werden, so ist bei der Schätzung des Auftragswerts gem. § 3 Abs. 1 VgV maßgeblich, welchen Erlös der Auftragnehmer durch die Verwertung der Altpapiermengen voraussichtlich erzielen kann. 2. Für die Nichtigkeitsfolge des § 13 S. 6 VgV bei einem Verstoß gegen die Informationspflicht des § 13 VgV kommt es nicht darauf an, ob der Abtragsgegner ein förmliches Vergabeverfahren durchgeführt hat.«

Normenkette:

VgV § 3 § 13 ; GWB § 99 ;
Fundstellen
NZBau 2005, 51