Die Klägerin verlangt restlichen Werklohn aus einem mit dem Beklagten unter Einbeziehung der VOB/B geschlossenen Bauvertrag über die schlüsselfertige Erstellung einer Wohnanlage. Sie hat 724.039,57 DM und Zinsen eingeklagt. Der Beklagte hat sich u.a. auf ein Zurückbehaltungsrecht wegen Mängeln berufen. Das Landgericht hat der Klägerin 675.672,29 DM und Zinsen zugesprochen. Das Berufungsgericht hat durch Teilurteil die Berufung des Beklagten zurückgewiesen, soweit sie sich gegen die Verurteilung zur Zahlung von 300.000 DM und Zinsen gerichtet hat. Dagegen wendet sich die vom Senat zugelassene Revision des Beklagten.
Die Revision hat Erfolg. Sie führt zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht.
Die Beurteilung richtet sich nach den bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Gesetzen (Art.
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