A.
Der Antragsteller, ein anerkannter Naturschutzverband, begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen die von dem Eisenbahn-Bundesamt auf Antrag der Beigeladenen unter Anordnung der sofortigen Vollziehung verfügten Plangenehmigung für die Erneuerung der Brücke über die J im Zuge der Eisenbahnstrecke L -- D; auf dieser Strecke wurden in der Vergangenheit und sollen künftig wieder "CASTOR"-Behälter mit verbrauchten Brennelementen und radioaktiven Abfällen aus Wiederaufarbeitungsanlagen zum Zwischenlager Gorleben transportiert werden. Der Antragsteller macht geltend, seine Beteiligungsrechte seien dadurch verletzt worden, daß das Eisenbahn-Bundesamt die Plangenehmigung erlassen habe, ohne ihn zu beteiligen.
Das Oberverwaltungsgericht hat den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der von dem Antragsteller erhobenen Klage abgelehnt.
B.
I.
Der auf §
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