Die Klägerin verlangt von den Beklagten Schadensersatz wegen Schlechterfüllung eines Ingenieurvertrages.
Die ehemalige Klägerin - Stadtwerke O GmbH - war - auch noch erstinstanzlich -ein kommunales Energieversorgungsunternehmen, das sich mit anderen Energiedienstleister zur A AG zusammengeschlossen hat. Die A AG hat alle Rechte und Pflichten der ehemaligen Klägerin übernommen. Sie betreibt u.a. das Erdgas-Versorgungsnetz in der Ortschaft K.
Die Beklagten sind beratende Ingenieure, die in N ein Ingenieurbüro in Gesellschaft bürgerlichen Rechts betreiben.
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