OLG Saarbrücken - Urteil vom 17.05.2000 1 U 783/99
Normen:
VOB/B § 2 Nr. 5, 6;
Fundstellen:
BauR 2001, 297
Schlüssige Darlegung eines Anspruchs auf Mehrvergütung
OLG Saarbrücken, Urteil vom 17.05.2000 - Aktenzeichen 1 U 783/99
DRsp Nr. 2001/5018
Schlüssige Darlegung eines Anspruchs auf Mehrvergütung
1. Der Mehraufwand für eine andere als die vertraglich vereinbarte Leistung kann nur nach § 2 Nr. 5 und nicht nach § 2 Nr. 6 VOB/B berechnet werden.2. Ein Anspruch aus § 2 Nr. 5 VOB/B ist nur dann schlüssig dargelegt, wenn der Auftragnehmer die Mehrkosten errechnet und in seine Ursprungskalkulation einfügt.