BGH vom 22.11.1979
VII ZR 298/78
Normen:
VOB/B § 16;
Fundstellen:
BauR 1980, 177
WM 1980, 139
ZfBR 1980, 76

Schlusszahlungserklärung durch unbegründeten Widerspruch gegen Mahnbescheid

BGH, vom 22.11.1979 - Aktenzeichen VII ZR 298/78

DRsp Nr. 1998/2434

Schlusszahlungserklärung durch unbegründeten Widerspruch gegen Mahnbescheid

In einem Widerspruch gegen einen Mahnbescheid liegt jedenfalls dann keine der Schlußzahlung gleichkommende Erklärung, wenn die Widerspruchsschrift den Zusatz erhält: »Begründung folgt, nachdem der Forderungsanspruch begründet ist«. Der Auftraggeber weigert sich damit nicht endgültig, den verlangten Werklohn zu zahlen, sondern macht seine Entscheidung über weitere Zahlungen von der noch ausstehenden Klagebegründung abhängig.

Normenkette:

VOB/B § 16;
Fundstellen
BauR 1980, 177
WM 1980, 139
ZfBR 1980, 76