OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 24.04.2018
8 U 80/16
Normen:
BGB § 630a Abs. 2; BGB § 630e Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Gießen, vom 23.03.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 354/14

Schmerzensgeld wegen einer behaupteten fehlerhaften ärztlichen Behandlung und AufklärungPatientenbezogene ärztliche AufklärungReichweite des AufklärungsumfangsSchwere der Schadensfolgen für die Lebensführung des Patienten im Fall der Risikoverwirklichung

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 24.04.2018 - Aktenzeichen 8 U 80/16

DRsp Nr. 2019/11736

Schmerzensgeld wegen einer behaupteten fehlerhaften ärztlichen Behandlung und Aufklärung Patientenbezogene ärztliche Aufklärung Reichweite des Aufklärungsumfangs Schwere der Schadensfolgen für die Lebensführung des Patienten im Fall der Risikoverwirklichung

1. Eine ärztliche Aufklärung muss patientenbezogen und damit den Umständen des konkreten Falles entsprechend erfolgen. 2. Der Aufklärungsumfang richtet sich nach dem Gewicht der medizinischen Indikation, das sich wiederum aus der Notwendigkeit des Eingriffs, seiner zeitlichen Dringlichkeit und den Heilungschancen ergibt.3. Vor allem die Schwere der Schadensfolgen für die Lebensführung des Patienten im Fall der Risikoverwirklichung ist für eine Aufklärung entscheidend. 4. Die Aufklärung über ein schweres Behandlungsrisiko kann die Aufklärung über ein gleichgerichtetes geringeres Risiko entbehrlich machen.

Die Berufung des Klägers gegen das am 23.3.2016 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Gießen (Az. 5 O 354/14) wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.