LG Bad Kreuznach, vom 05.04.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 341/00
Schriftliche Honorarvereinbarung über Ingenieurleistungen: Zur Frage der Unwirksamkeit wegen Unterschreitens der Mindestsätze nach der HOAI
OLG Koblenz, Urteil vom 08.01.2003 - Aktenzeichen 1 U 636/02
DRsp Nr. 2003/7716
Schriftliche Honorarvereinbarung über Ingenieurleistungen: Zur Frage der Unwirksamkeit wegen Unterschreitens der Mindestsätze nach der HOAI
Schließen die Parteien bei Auftragserteilung eine schriftliche Honorarvereinbarung für Ingenieurleistungen ab , so kann es dahinstehen, ob diese Vereinbarung wegen Unterschreitens der Mindestsätze nach der HOAI unwirksam ist, wenn die Berufung des Auftragnehmers auf die Einhaltung der Mindestsätze gegen Treu und Glauben verstoßen würde und der Auftraggeber berechtigterweise auf die Wirksamkeit der Honorarvereinbarung vertrauen durfte.