Landgericht ...
Kammer für Bausachen
...
Klage
In Sachen
Wohnungseigentümergemeinschaft ... Straße A bis C, vertreten durch die Verwaltung XY Hausverwaltung GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer ... (folgt ladungsfähige Anschrift der Verwaltung)
- Klägerin -
Prozessbevollmächtigte: ...
gegen
Firma Schnell Bauträger GmbH & Co. KG, vertreten durch die Firma Schnell Verwaltungs-GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin ..., sämtliche geschäftsansässig (folgt ladungsfähige Anschrift)
- Beklagte -
Prozessbevollmächtigte: ...
Wegen Zahlung eines Vorschusses gem. § 637 Abs. 3 BGB u.a.
Vorläufiger Gegenstandswert: 45.000 Euro
(Einzahlung der Gerichtskosten: Die Justizkasse ist durch Einzugsermächtigung der Prozessbevollmächtigten der Kläger ermächtigt, den Gerichtskostenvorschuss aus dem Gegenstandswert von 45.000 Euro einzuziehen;
bei Klagen außerhalb des Bundeslandes: Zur Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses i.H.v. ... Euro ist ein Verrechnungsscheck beigefügt,
oder:
Die Gerichtskosten werden nach Stellung der betreffenden Rechnung überwiesen.)
Vor dem angerufenen Landgericht - Kammer für Bausachen - werden folgende
Anträge
gestellt:
I. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 45.000 Euro nebst Zinsen hieraus i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit ... zu bezahlen.
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