Anmerkung zudiesem Schriftsatzmuster:
Ist die Eintragung einer Vormerkung angestrebt, dann kommt es auf den Verfügungsgrund i.d.R. nicht an, da bei Grundbuchsachen immer eine besondere Dringlichkeit unterstellt wird. Der potentielle Gegner ist also darauf verwiesen, den Verfügungsanspruch zu erschüttern und darzulegen, dass ein offener Werklohnanspruch nicht besteht und auch eine unbezahlte oder ungesicherte Vorleistung des Unternehmers nicht gegebenist.
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