OVG Niedersachsen - Urteil vom 21.06.2000
7 K 3716/98
Normen:
BImSchG §§ 41, 43 ; 16. BImSchV § 1 ;
Fundstellen:
BauR 2001, 996 (Ls)

Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche)

OVG Niedersachsen, Urteil vom 21.06.2000 - Aktenzeichen 7 K 3716/98

DRsp Nr. 2001/9891

Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche)

»Der nach § 41 BImSchG und der 16. BImSchV gebotene Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche ist durch Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes nur in den räumlichen Grenzen der jeweiligen Planung und Planfeststellung zu gewährleisten; dabei kommt es allein auf den Lärm an, der von dem zu bauenden oder zu ändernden Verkehrsweg ausgeht und im Bereich der baulichen Maßnahme entsteht.«

Normenkette:

BImSchG §§ 41, 43 ; 16. BImSchV § 1 ;
Fundstellen
BauR 2001, 996 (Ls)