Schutz eines bestehenden Milieu durch eine Erhaltungssatzung
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 14.12.2000 - Aktenzeichen 3 K 25/99
DRsp Nr. 2001/14109
Schutz eines bestehenden Milieu durch eine Erhaltungssatzung
»Erhaltungssatzungen nach § 172BauGB vermitteln keinen Drittschutz. § 172BauGB dient ausschließlich öffentlichen, namentlich städtebaulichen Interessen und ist kein geeigneter Anknüpfungspunkt für Individualrechtsschutz.Auch sofern durch eine Erhaltungssatzung ein bestehendes Milieu geschützt wird, ist dies für die Grundstückseigentümer im Satzungsgebiet lediglich ein Rechtsreflex. Daher kann eine Aufhebung der Erhaltungssatzung nicht in eine bestehende Rechtsposition eingreifen, sondern lediglich eine rechtlich nicht geschützte Chance entfallen lassen.«