OVG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 14.12.2000
3 K 25/99
Normen:
BauGB § 172 ;
Fundstellen:
BRS 63, 987
BauR 2001, 1397
DÖV 2001, 744
UPR 2001, 233

Schutz eines bestehenden Milieu durch eine Erhaltungssatzung

OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 14.12.2000 - Aktenzeichen 3 K 25/99

DRsp Nr. 2001/14109

Schutz eines bestehenden Milieu durch eine Erhaltungssatzung

»Erhaltungssatzungen nach § 172 BauGB vermitteln keinen Drittschutz. § 172 BauGB dient ausschließlich öffentlichen, namentlich städtebaulichen Interessen und ist kein geeigneter Anknüpfungspunkt für Individualrechtsschutz. Auch sofern durch eine Erhaltungssatzung ein bestehendes Milieu geschützt wird, ist dies für die Grundstückseigentümer im Satzungsgebiet lediglich ein Rechtsreflex. Daher kann eine Aufhebung der Erhaltungssatzung nicht in eine bestehende Rechtsposition eingreifen, sondern lediglich eine rechtlich nicht geschützte Chance entfallen lassen.«

Normenkette:

BauGB § 172 ;
Fundstellen
BRS 63, 987
BauR 2001, 1397
DÖV 2001, 744
UPR 2001, 233