Schutz eines erhaltenen Baum- und Pflanzenbestandes)
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.11.2000 - Aktenzeichen 10a D 129/97.Ne
DRsp Nr. 2001/9958
Schutz eines erhaltenen Baum- und Pflanzenbestandes)
»§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b (2. Alt.) BauGB erlaubt nur den Schutz von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen in dem Bestand, der auf den betreffenden Flächen bei Inkrafttreten des Plans in einer vom Satzungsgeber als schutzwürdig bewerteten Ausprägung bereits vorhanden ist.«