Schutzschrift

Vorbeugendes Verteidigungsmittel

Für die Praxis gibt es darüber hinaus noch einen weiteren, außerordentlich wichtigen Rechtsbehelf gegenüber der einstweiligen Verfügung, nämlich die Schutzschrift. Obwohl diese Schutzschrift gesetzlich nicht geregelt ist; hat sie in der Praxis als Ausfluss des rechtlichen Gehörs gem. Art. 103 GG große Bedeutung erlangt. Die Schutzschrift ist ein vorbeugendes Verteidigungsmittel gegen einen erwarteten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung der Vormerkung einer Bauhandwerkersicherungshypothek. Zu diesem Rechtsbehelf sollte deshalb stets gegriffen werden, wenn man einen Bauherrn vertritt, der als Auftraggeber einer Bauleistung gleichfalls Eigentümer des Grundstücks ist, auf dem die Bauleistung zu errichten ist und der die Zahlung einer von seinem Bauunternehmer geltend gemachten Werklohnforderung mit der Begründung verweigert, die Bauleistung ist entweder mangelhaft oder die Rechnung ist völlig übersetzt.

Rechtsbehelf zur Verhinderung des Erlasses einer einstweiligen Verfügung ohne mündliche Verhandlung