Sicherung von Stromkabeln in einem Neubaugebiet; Höhe des Schmerzensgeldes bei Brandverletzungen eines Kindes
OLG Bremen, Urteil vom 29.04.2003 - Aktenzeichen 3 U 74/02
DRsp Nr. 2004/19550
Sicherung von Stromkabeln in einem Neubaugebiet; Höhe des Schmerzensgeldes bei Brandverletzungen eines Kindes
»1. Für die Absicherung verlegter Stromkabel bestehen in einem Neubaugebiet erhöhte Sicherungspflichten.2. Ein Schmerzensgeld von 76.693,78 Euro = 150.000 DM ist - mit Vorbehalt des immateriellen Zukunftsschadens - bei schwersten Brandverletzungen eines neunjährigen Kindes angemessen.«