OLG Brandenburg - Beschluss vom 13.09.2005
Verg W 8/05
Normen:
VgV § 13 ; VOF § 4 § 16 §§ 22 ff. § 24 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NZBau 2006, 259
Vorinstanzen:
VK Brandenburg - VK 15/05 - 12.05.2005,

Sofortige Beschwerde gegen eine Entscheidung der Vergabekammer - Antrag auf Verpflichtung zur Erteilung des Auftrags

OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.09.2005 - Aktenzeichen Verg W 8/05

DRsp Nr. 2006/21258

Sofortige Beschwerde gegen eine Entscheidung der Vergabekammer - Antrag auf Verpflichtung zur Erteilung des Auftrags

1. Bei der Wertung im VOF-Verfahren ist dem Auftraggeber ein Beurteilungsspielraum eröffnet, dessen Ausfüllung der Überprüfung durch die Vergabenachprüfungsinstanzen weitgehend entzogen ist. 2. Die Nachprüfungsinstanzen prüfen daher nur, ob die Grenzen des der Auftraggeberseite zustehenden Beurteilungsspielraums überschritten sind. 3. Der Beurteilungsspielraum des Auftraggebers ist überschritten, wenn der Auftraggeber Verfahrensfehler begangen, Sachverhalt unzutreffend ermittelt oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat.

Normenkette:

VgV § 13 ; VOF § 4 § 16 §§ 22 ff. § 24 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Antragstellerin ist ein Ingenieurbüro für technische Gebäudeausstattung. Die Auftraggeberin betreibt in B... ein akademisches Lehrkrankenhaus der ... unter der Bezeichnung H...-Klinikum B... . Die Auftraggeberin plant die Modernisierung und Vergrößerung der von ihr betriebenen Klinik. Das Projekt gliedert sich in zwei Bauabschnitte.