I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) erwarb im Oktober des Streitjahres (1994) zusammen mit seiner --inzwischen verstorbenen-- Mutter zu je 1/2 ein Grundstück in Sachsen-Anhalt, auf dem der Grundstücksverkäufer, eine GmbH, für den Kläger ein Alten- und Pflegeheim errichten sollte. Der Kaufpreis betrug 28 526 851 DM und war am 1. November 1994 fällig, Zug um Zug gegen Gestellung einer Bankbürgschaft.
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